AGB

§ 1 Allgemeines, Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen im Rahmen des FemCom Award zwischen der Pabst Media GmbH (nachfolgend „Veranstalter“ genannt), und teilnehmenden Influencerinnen (Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, nachfolgend „Unternehmen“ genannt).

(2) Teilnehmer sind Unternehmen, die Ihre Teilnahme durch Einreichung erklärt haben (s.a. § 2 lit. b dieser AGB).

(3) Nominierung: Eine Teilnahme ist nur nach Nominierung oder Selbstqualifizierung möglich (s.a. § 2 lit. a dieser AGB).

(4) Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen haben ausdrücklich nur Gültigkeit, soweit der der Veranstalter diese schriftlich oder ersatzweise in Textform ausdrücklich anerkannt hat.

(5) Hinweis

Sofern in dieser Erklärung oder auf der Webseite nur die Form des männlichen Geschlechts genannt wird, so stellt dies ausdrücklich keine Diskriminierung eines anderen Geschlechts dar, sondern dient ausschließlich der Verbesserung der Lesbarkeit.

 

§ 2 Teilnahme und Vertragsschluss

Die Teilnahme an dem FemCom Award erfolgt in folgenden Schritten und richtet sich an Influencerinnen, die Ihre Social Media Reichweite unternehmerisch nutzen.

 

a) Nominierung, Selbstqualifizierung

Voraussetzung für eine Teilnahme (Einreichung) ist eine Nominierung des Unternehmens durch Dritte (Geschäftspartner, Freunde, Follower etc.) über das Formular zur Nominierung. Alternativ können Influencerinnen oder deren Mitarbeiter Ihr Unternehmen auch selbst nominieren. Hierfür muss jeweils das Nominierungsformular vollständig ausgefüllt werden.

Anschließend wird die Nominierung durch den Veranstalter geprüft. Hierbei wird insbesondere geprüft, ob das nominierte Unternehmen (die Influencerin) unternehmerisch ist und um eine missbräuchliche Nutzung des Formulars zu verhindern (missbräuchliche und unvollständige Nominierungen werden gelöscht). Die Nominierung ist vollständig kostenlos und stellt keine Verpflichtung zur tatsächlichen Teilnahme dar.

b) Teilnahme

Nach erfolgreicher Nominierung und Prüfung durch den Veranstalter erhält jedes nominierte Unternehmen einen Teilnahmelink per E-Mail. Dieser wird an die bei Nominierung angegebene E-Mail-Adresse versendet. Mit Ausfüllen und Absenden des Teilnahmeformulars stimmt die Influencerin einer kostenpflichtigen Teilnahme (Teilnahmegebühr) zu. Mit Absenden des Einreichungsformulars kommt ein wirksamer Vertrag zustande

 

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich neben den Bestimmungen dieser AGB aus der Leistungsbeschreibung des bei Teilnahme gewählten Pakets.

(2) Mit Einreichung entsteht jedoch ausdrücklich kein Anspruch auf eine bestimmte Position im Rahmen des Community Votings. Über das Abschneiden im Rahmen des Community Votings entscheidet das Abstimmungsergebnis.

 

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Die Höhe der Vergütung für die einzelnen Leistungen ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gewählten Pakets und wird bei Abschluss der Einreichung fällig. Sofern etwaige Zusatzleistungen vertragsgegenständliche Leistungen geworden sind, so wird für diese die entsprechende Vergütung berechnet.

(2) Sämtliche Leistungen sind sofern nicht anders angegeben sofort zur Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren oder per PayPal Zahlung fällig. Sofern der Veranstalter die Zahlung per Rechnung anbietet, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab dem auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Datum (Rechnungsdatum) vollständig, ohne Abzüge und inklusive der ausgewiesenen Steuern, auf das angegebene Konto zu zahlen. Die Rechnung wird dem Teilnehmer in elektronischer Form (per E-Mail) bereitgestellt.

(3) Bei Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat ertteilt der Teilnehmer dem Veranstalter ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug des Rechnungsbetrages per Einmmallastsschrift durch den Veranstalter. Die Frist zur vorherigen Ankündigung (SEPA Pre-Notification) beträgt 1 Tag. Der Teilnehmer hat für ausreichende Deckung zu sorgen und seine Bank über das Vorliegen des SEPA-Laschriftmandats zu informieren, sodass eine reibungslose Durchführung gewährleistet ist.

(4) Der Teilnehmer darf gegen Vergütungsforderungen des Veranstalters nur mit unbestrittenen, d.h. schriftlich von dem Veranstalter anerkannten, oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Teilnehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen solcher, unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.

(5) Sämtliche Leistungen werden neben dem angegeben Nettopreisen zzgl. mit dem entsprechenden Umsatzsteuersatz berechnet. Der regelmäßige Umsatzsteuersatz beträgt derzeit 19 %.

(6) Bei Zahlungsverzug behält sich der Veranstalter das Recht vor dem Teilnehmer hierdurch entstehende Kosten, wie Mahngebühren in angemessener Höhe, Verzugszinsen und sonstige Kosten und Gebühren zu berechnen. Weiterhin behält sich der Veranstalter bei Zahlungsverzug (auch teilweiser Zahlungsverzug) das Recht vor, dem Teilnehmer sämtliche Nutzungsrechte der Leistungen zu untersagen. Ebenso können sämtliche Besitz- und etwaige Eigentumsrechte aberkannt werden.

 

§ 5 Termine, Lieferfristen

(1) Angegebene Termine und Lieferfristen gelten lediglich als vorläufige Terminangaben. Hievon Ausgenommen sind jedoch schriftlich oder in Textform bestätigte Fixtermine. Sofern sich die Leistung des Veranstalters aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen verzögert, (u.a. nicht rechtzeitig vom Teilnehmer bereitgestellten, erforderlichen Unterlagen), sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers ausgeschlossen. 

(2) Im Allgemeinen ist der Teilnehmer im Fall der Nichteinhaltung eines Termins verpflichtet, dem Veranstalter eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der jeweiligen Leistung zu setzen.

 

(6) Höhere Gewalt und Unmöglichkeit

Sämtliche Fälle von höherer Gewalt (auch Pandemien und Epidemien), Streik, Aussperrung, unzureichender Material- oder Energieversorgung, Mangel an Transportmöglichkeiten und andere ähnliche Ereignisse oder Ursachen, welche außerhalb des Einwirkungsbereichs des Veranstalters stehen, entbinden diesen für die Zeitdauer und den Umfang solcher Hindernisse von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei den Zulieferern des Veranstalters eintreten. Sofern dies nach Abwägung der jeweiligen Interessen möglich und zumutbar ist, wird der Veranstalter jedoch versuchen andere möglichst gleichwertige Zulieferer hinzuzuziehen und/oder die Auswirkungen von Fällen höherer Gewalt durch geeignete sowie angemessene Maßnahmen möglichst zu begrenzen. Alle vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von dem Veranstalter zu vertreten, sofern sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. Den Beginn und das Ende solcher Hinderungsgründe teilt der Veranstalter dem Teilnehmer möglichst umgehend mit.

 

§ 7 Abnahme

(1) Im Allgemeinen richtet sich die Teilnahme am FemCom Award nach dem Dienstvertragsrecht, gem. §§ 611 ff. BGB – hier stellt sich die Frage der Abnahme nicht. insoweit ist eine Abnahme der Leistungen grundsätzlich nicht erforderlich. S

(2) Soweit für einzelne Leistungen Tatsächlich wesentliche Abweichungen (Mängel) vorliegen, wird der Veranstalter diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen. Hierbei verpflichtet sich der Teilnehmer dazu, etwaige Mängel dem Veranstalter umgehend, jedoch spätestens innerhalb von 7 Werktagen mitzuteilen. Dies gilt beispielsweise im Falle von Gravurfehlern des je nach gewähltem Leistungspaket enthaltenen Pokals. 

 

§ 8 Urheberrechtliche Nutzungsrechte / Leistungsrechte

(1) Der Veranstalter ist ausdrücklich nicht verpflichtet, die in im Rahmen der Einreichung und Auszeichnung vom Teilnehmer eingereichten Unterlagen und sonstigen Materialien hinsichtlich von Sachaussagen über Produkte und Leistungen sowie das Unternehmen des Teilnehmers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Im Falle der Verletzung von solchen geschützten Rechten verpflichtet sich der Teilnehmer dazu, den Veranstalter und dessen Partner (wie Pokalhersteller) von sämtlichen Ansprüchen Dritter und den damit verbundenen Kosten freizuhalten.

(2) Der Veranstalter räumt dem Teilnehmer Nutzungs-, Urheber-, Leistungsschutz- sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte an den Leistungen des Veranstalters nur in dem im Vertrag mit dem Teilnehmer ausdrücklich vereinbarten Umfang ein. Jegliche anderweitige/darüber hinaus gehende (und/oder abändernde Nutzung) bedarf der vorherigen schriftlichen ausdrücklichen Zustimmung des Veranstalters. In solchen Fällen ist der Veranstalter berechtigt, die Zustimmung insbesondere von einer zusätzlichen Vergütung abhängig zu machen.

(3) Sämtliche vereinbarte Nutzungsrechte erwirbt der Teilnehmer mit dem Zeitpunkt der erfolgten, vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung gem. § 4 dieser AGB. Folglich darf der Teilnehmer die  Leistungen des Veranstalters erst nach vollständiger Zahlungseingang in dem jeweils vereinbarten Umfang nutzen.

(4) Das Recht zur Weiterübertragung von Nutzungsrechten ist, sofern in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde, ausdrücklich nicht Gegenstand des gewährten Nutzungsrechts. Gleiches gilt für das Recht urheberrechtlich geschützte Werke zu bearbeiten oder zu verändern.

 

§ 9 Gewährleistung

(1) Die vertragsgegenständlichen Leistungen werden von dem Veranstalter grundsätzlich entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang erbracht. Bei Vorliegen von etwaigen Mängeln, ist der Teilnehmer verpflichtet, diese Mängel unverzüglich schriftlich oder in Textform anzuzeigen und eine Beschreibung des Mangels beizufügen. Der Veranstalter übernimmt grundsätzlich keine Garantien, auch nicht hinsichtlich bestimmter Beschaffenheitsmerkmale oder Eigenschaften.

(2) Die Leistungserbringung durch den Veranstalter erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt und Präzision.

(3) Hat der Teilnehmer einen Mangel angezeigt und nachgewiesen, wird der Dienstleister diesen Mangel innerhalb einer angemessenen Frist durch Beseitigung des Mangels oder durch Erbringung einer neuen Leistung, nacherfüllen. Für eine erfolgreiche Nacherfüllung werden dem Veranstalter mindestens zwei Versuche eingeräumt. Im Falle von geringfügigen Mängeln, steht dem Teilnehmer kein Rücktrittsrecht zu. Nach zwei fehlgeschlagenen Versuchen der Nacherfüllung durch den Dienstleister, hat der Dienstleistungsempfänger das Recht, den vereinbarten Preis zu mindern oder vollständig vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 10 Haftung

(1) Die Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen.

(2) Dies gilt nicht für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, oder wenn der Veranstalter oder dessen Mitarbeiter den Schaden vorsätzlich verursacht haben.

(3) Der Veranstalter haftet gegenüber dem Teilnehmer für das Verschulden, der von ihm eingesetzten Mitarbeiter wie für eigenes Verschulden, entsprechend Abs. 1 und 2.

 

§ 11 Datenschutz – Schutz personenbezogener Daten

(1) Alle Daten, die der Teilnehmer an den Veranstalter übermittelt, werden von diesem vertraulich behandelt. Dies sind insbesondere, aber nicht ausschließlich personenbezogene Daten sowie Geschäftsgeheimnisse. Personenbezogene Daten und sonstige Daten des Teilnehmers werden von dem Veranstalter grundsätzlich weder verkauft, verbreitet, noch gegen Entgelt Dritten überlassen oder in anderer Weise kommerziell genutzt. Allerdings räumt der Teilnehmer dem Veranstalter das Recht ein, die im Rahmen des FemCom  Awards verarbeiteten Daten im erforderlichen Umfang an Partner und Sponsoren des Awards zu übermitteln oder bereitzustellen.

(2) Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Veranstalter richtet sich immer nach den Grundsätzen gem. Art. 5 Abs. 1 DSGVO. Dies sind u.a. die Grundsätze der Transparenz, Zweckbindung und die Datenminimierung.

(3) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte findet ausschließlich in folgenden Fällen statt:

  1. Sofern die betroffene Person gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO hierzu ihre Einwilligung erteilt hat.
  2. Die Weitergabe ist zur Erfüllung vertraglicher oder vorvertraglicher Maßnahmen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO erforderlich.
  3. Hierzu eine Gesetzliche Verpflichtung nach Art 6 Abs. 1 lit. c DSGVO besteht.
  4. Sofern dies ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist sowie dem kein überwiegendes schutzwürdigen Interesse entgegensteht.

(4) Im Allgemeinen verarbeitet der Veranstalter personenbezogenen Daten gem. Art 17 Abs.1 lit. a DSGVO lediglich so lange oder verarbeitet diese in sonstiger Weise, wie es für die Zwecke, für die diese erhoben wurden, erforderlich ist. Allerdings kann es in bestimmten Fällen vorkommen, dass der Veranstalter gesetzlich verpflichtet sind, bestimmte Daten über einen längeren Zeitraum zu speichern. Anschließend wird der Veranstalter die Daten der Betroffenen unmittelbar löschen.

(5) Für den Schutz personenbezogener Daten von Teilnehmern und Nominees gilt die auf  Website des FemCom Award verfügbare Datenschutzerklärung entsprechend.

(6) Bei Fragen und sonstigen Anliegen zum Thema Datenschutz können sich Betroffene/Teilnehmer oder Nominees per E-Mail unter info@femcom-award.de an den Veranstalter wenden.

§ 12 Nennung als Teilnehmer

(1) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der der Veranstalter von ihm erbrachten Leistungen im Wege der Nennung als Referenzen und im Rahmen branchenüblicher Art und Weise für Eigenwerbung zu verwenden kann.

(2)  der Veranstalter ist darüber hinaus berechtigt, das Logo des Teilnehmers auf seiner Website (https://femcom-award.de/) sowie weiteren eigenen Websites sowie in Marketingunterlagen zu verwenden.

 

§ 13 Änderungen dieser AGB (Änderungsvorbehalt)

(1)  Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die AGB insbesondere aus folgenden Gründen zu ändern:

  1. a) diese AGB unvollständig oder nicht hinreichend konkretisiert sind
  2. b) sofern dies aufgrund von Gesetzesänderungen oder sonstigen geänderten Bestimmungen des Gesetzgebers erforderlich wird
  3. c) eine Änderung aufgrund der Rechtsprechung notwendig ist
  4. d) neue technische Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Geschäftsbereich und Geschäftsbetrieb eine Änderung notwendig machen
  5. e) sonstige gleichwertige Gründe eine Änderung erforderlich machen

(2) Soweit Änderungen ein bereits bestehendes Vertragsverhältnis betreffen, bedürfen Änderungen gem. Abs. 1 der Zustimmung Teilnehmers. Hierfür wird der Veranstalter dem Teilnehmer die Änderungen in Textform (per E-Mail) mit einer angemessenen Frist zur Zustimmung bereitstellen. Sollte der Teilnehmer die Änderungen nicht innerhalb dieser Frist bestätigen, so kann der Veranstalter von dessen Zustimmung ausgehen. Einzelheiten regelt die jeweilige Änderungsmitteilung.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB (B2B) unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

(2) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Veranstalters ist der Sitz des Veranstalters. Dies gilt jedoch insbesondere nicht für solche Leistungen, die bei dem Teilnehmer vor Ort erbracht werden.

(3) Die Anwendbarkeit von AGB von Teilnehmern oder etwaigen Dritten wird hiermit vollständig ausgeschlossen.

(4) Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Veranstalters vereinbart. Diese Vereinbarung gilt auch, aber nicht ausschließlich für Teilnehmer, die ihren Sitz in das Ausland verlagern oder bereits haben.

(5) Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie etwaige einschlägige Rechtsvorschriften der Europäischen Union (u.a. DSGVO). Die Anwendung des CISG (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.

 

 

Stand: 10.2022

 

 

 

 

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